Sprachnachweise Sprachnachweise des Sprachlabors

Das Zentrale Sprachlabor bietet neben internationalen Sprachzertifikaten auch die Möglichkeit, Sprachnachweise zu erwerben, die darauf ausgerichtet sind. Diese basieren auf dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).

Kursprogression

Das Sprachlabor bietet zwei Sprachnachweise an:

  • ALLGEMEINSPRACHLICHES SPRACHZEUGNIS (insgesamt 16 SWS)
    Ein Sprachzeugnis kann in den Sprachen Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Portugiesisch, Russisch, Schwedisch, Spanisch und Türkisch erworben werden. Es bestätigt einen Kenntnisstand von 16 SWS und entspricht der Niveaustufe B2 für Schwedisch; B1 für Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch und Spanisch; und A2 für Arabisch, Chinesisch, Japanisch, Russisch und Türkisch. Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Sprachzeugnisprüfung ist der erfolgreiche Abschluss des vierten Kurses am Zentralen Sprachlabor in einer der genannten Sprachen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Seite der jeweiligen Sprachsektion.

Wichtig: Der vierte Kurs muss am ZSL abgelegt werden. 

 

  • FACHBEZOGENES SPRACHZERTIFIKAT (8 SWS)
    Ein Sprachzertifikat kann den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch erworben werden. Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Sprachzertifikatsprüfung ist der erfolgreiche Abschluss von zwei fachbezogenen C1-Kursen im Gesamtumfang von 8 SWS. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Seite der jeweiligen Sprachsektion.

 

HINWEIS: Die mündlichen Prüfungen zum Sprachzeugnis und zum Sprachzertifikat sind zeitnah zum Abschluss des jeweils relevanten Kurses abzulegen.