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SprachnachweiseSprachnachweise des Sprachlabors

Das Zentrale Sprachlabor bietet neben dem Besuch von Sprachkursen auch die Möglichkeit, Sprachnachweise zu erwerben.

ALLGEMEINSPRACHLICHES SPRACHZEUGNIS
Ein Sprachzeugnis kann in den Sprachen Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Portugiesisch, Russisch, Schwedisch, Spanisch und Türkisch erworben werden. Der damit dokumentierte Kenntnisstand entspricht einem Curriculum von 16 SWS. Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Sprachzeugnisprüfung ist der erfolgreiche Abschluss des vierten Kurses in einer der genannten Sprachen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Seite der jeweiligen Sprachsektion.

FACHBEZOGENES SPRACHZERTIFIKAT
In den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch. Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Sprachzertifikatsprüfung ist der erfolgreiche Abschluss von zwei fachbezogenen C1-Kursen im Gesamtumfang von 8 SWS. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Seite der jeweiligen Sprachsektion.

HINWEIS: Die mündlichen Prüfungen sind zeitnah zum Abschluss des jeweils relevanten Kurses abzulegen.