Ausbildungslehrgang Zertifizierte*r Mediator*in Einzelsupervision bei der Studienleitung

Zielgruppe

Die Einzelsupervision richtet sich an Personen, die im Rahmen ihrer Mediationsausbildung die Zertifizierung gemäß § 2 der ZMediatAusbV vom 21.08.2016 anstreben oder eine Fortbildung durch Einzelsupervision nach §4 ZMediatAusbV vom 21.08.2016 absolvieren möchten.

Inhalt

Obwohl in Deutschland der Begriff/die Methode der Supervision gesetzlich nicht normiert bzw. geschützt ist, ist Supervision ein selbstverständlicher Bestandteil mediatorischer Tätigkeit. Dies ist im Sinne des von der internationalen Organisation für Standardisierung ISO auch für Dienstleistungen geforderten Qualitätsmanagements.

Supervision bedeutet Reflexion des Handelns im Feld der Mediation bezüglich der eigenen Rolle und des Verhaltens. Sie soll auf drei Ebenen Klärung und Veränderung bewirken:

  • Verbessern der Methodik: Sich Hilfe holen – für Vorgehen, Methodik, Ablauf
  • Erweitern der Rahmenbedingungen: Strategische Entscheidungen entwickeln
  • Verändern der Perspektiven, Vision entwickeln: Innere Einstellung ändern

Nach den Regeln der Kunst werden dabei verschiedene Dimensionen einbezogen: Person, beruflicherAuftrag/Rolle – auch in der Organisation, Rahmenbedingungen und gesellschaftliche Bezüge. Anlässe, sich in die Supervision zu begeben könnten sein:

  • Stagnation – sich im Kreis drehen, Blockaden
  • drohende/vollzogene Abbrüche
  • Agression/Drohung, psychische Auffälligkeit, Sucht
  • persönliche und berufliche Überforderung
  • Ist die Mediation das geeignete Verfahren für diesen Konflikt?
  • Bin ich die geeignete Mediatorin, der geeignete Mediator für diese Parteien/das Arbeitsfeld?

Die Besonderheit der Einzelsupervision liegt in der persönlichen und vertraulichen Perspektive, geschuldet der Dyade: Supervisor*in – Supervisand*in. Hier kann der Supervisor klare Anregungen zu Lernbiografie, Entwickungsbedarf, Auseinandersetzung mit Übertragung, der biografischen Falle bzgl. Allparteilichkeit, also insgesamt zur beruflichen und persönlichen Biografie des Supervisanden geben. Methodisch arbeiten Supervisor*innen mit aktivem Zuhören, Visualisieren, virtuellem Einbezug von nicht anwesenden Personen sowie anderen Methoden, die sich aus der Besonderheit des vorgestellten Falles ergeben können. Wir setzen voraus, dass der Fall schriftlich aufbereitet den Supervisor*innen vorab eingereicht wird.

Fortbildung

Die Einzelsupervision deckt die Vorgabe des § 2,5 der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediator*innen (ZMediatAusbV) ab.
 

Seminarleitung

  • Prof. Dr. Reiner Bastine
  • Lis Ripke

Literaturempfehlungen

  • Kaldenkerken, Carla von: Supervision und Intervision in der Mediation. Frankfurt 2014
  • Bastine, Reiner: Professionelle Unterstützung. Die drei Säulen der integrativen Gruppensupervision. In: Spektrum der Mediation 2013, S. 27-31
  • Ripke, Lis: Gibt es die Mediationssupervision? In: Rapp, Siegfried (Hg.): Mediation – Kompetent. Kommunikativ. Konkret. Band 1, Ludwigsburg 2012, S. 188-196
  • Dietz, Hannelore: Mediationsanaloge Supervision in den verschiedenen Feldern von Mediation. In: ZKM 5/2000, S. 227