icon-symbol-logout-darkest-grey

Wissenschaftliche WeiterbildungALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Weiterbildungsangebote der Abteilung Wissenschaftliche Weiterbildung

Anmeldeverfahren
Eine Anmeldung muss innerhalb der in der Ankündigung oder Ordnung des jeweiligen Weiterbildungsangebots genannten Frist auf einem ordnungsgemäß ausgefüllten und eigenhändig unterschriebenen Anmeldeformular bei der Wissenschaftlichen Weiterbildung der Universität Heidelberg erfolgen. In ausgewiesenen Fällen ist auch eine Anmeldung per EMail möglich. Es gilt das Eingangsdatum der Anmeldung bei der Wissenschaftlichen Weiterbildung der Universität Heidelberg. Die Anmeldung ist für Teilnehmende verbindlich. Mit der unterschriebenen Anmeldung gelten die Vertragsbedingungen als anerkannt. Die erforderlichen Unterlagen/Nachweise sind unaufgefordert beizufügen.

Zugangsvoraussetzungen und Zulassung
Für die einzelnen Weiterbildungsangebote sind entsprechende Teilnahmevoraussetzungen zu erfüllen (z.B. Hochschulabschluss, Berufserfahrung). Eine Zulassung/Bestätigung zur Teilnahme wird ausgesprochen, wenn Bewerber*innen die für das betreffende Weiterbildungsangebot festgesetzten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Überschreitet die Anzahl der Zulassungsanträge/Anmeldungen die Anzahl der vorhandenen Plätze im jeweiligen Weiterbildungsangebot, so entscheidet das Datum des Eingangs der vollständigen Unterlagen über die Zulassung der Teilnehmenden, es sei denn, in der Ordnung/Ankündigung ist Abweichendes festgelegt. Die Wissenschaftliche Weiterbildung kann eine Warteliste einrichten. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Aus der Zulassung zu einzelnen Weiterbildungsangeboten entsteht kein Anspruch auf Zulassung oder Immatrikulation zu anderen Angeboten der Universität Heidelberg.

Rücknahme und Widerruf der Zulassung
Die Wissenschaftliche Weiterbildung kann die Zulassung zurücknehmen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt waren oder wenn die Zulassung durch arglistige Täuschung, Zwang oder Bestechung herbeigeführt wurde. Im Falle der Rücknahme oder des Widerrufs der Zulassung durch
die Wissenschaftliche Weiterbildung entsteht kein Anspruch auf Erstattung gezahlter Entgelte für bereits in Anspruch genommene Leistungen. Entstehen der Wissenschaftlichen Weiterbildung durch Rücknahme oder Widerruf der Zulassung zusätzliche Kosten oder entgehen ihr Einnahmen, sind diese durch die ausgeschlossene Person zu tragen.

Rücktritt von der Anmeldung
Ein Rücktritt von Teilnehmenden ist nur innerhalb der in der Ankündigung oder Ordnung des jeweiligen Weiterbildungsangebots genannten Frist möglich. Der Rücktritt ist der Wissenschaftlichen Weiterbildung in schriftlicher Form mitzuteilen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Wissenschaftlichen Weiterbildung. Wird der Rücktritt nach Überschreiten der genannten Frist erklärt, so wird eine Kostenpauschale erhoben, die durch die jeweilige Ankündigung oder Ordnung des Weiterbildungsangebots geregelt ist. Im begründeten Einzelfall kann auf die Erhebung der Kostenpauschale ganz oder teilweise verzichtet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn durch die zurücktretende Person eine Ersatzperson benannt wird, die die Zulassungsvoraussetzungen der Weiterbildung erfüllt.

Entgelt
Die Verpflichtung zur Zahlung des Teilnahmeentgelts entsteht mit Erhalt der Zulassung. Das Entgelt ist aufgrund einer Rechnung zum jeweils durch die Rechnungslegung festgesetzten Termin zu entrichten. Ausgewiesene Weiterbildungsangebote können Ratenzahlung vorsehen. Die jeweilige Rate ist dann zu den jeweils durch Rechnungslegung festgesetzten Terminen zu zahlen. Die Entgeltzahlung erfolgt durch Überweisung auf ein von der Universität Heidelberg bestimmtes Konto auf Kosten und Verantwortung der Einzahlenden. Die Nichtteilnahme an Veranstaltungen oder an Teilen von Veranstaltungen berechtigt nicht zur Neuberechnung oder Rückforderung des Teilnahmeentgelts. Dies gilt unabhängig vom Grund der Nichtteilnahme. Mit dem Entgelt sind die in der Ankündigung bezeichneten Leistungen abgegolten.
 
Abschluss von Weiterbildungen
Der Abschluss einer Weiterbildung wird durch eine Teilnahmebescheinigung oder ein Zertifikat der Universität Heidelberg bestätigt. Die in der jeweiligen Ordnung oder Ankündigung beschriebenen Teilnahmebescheinigungen oder Zertifikate werden von der jeweils zuständigen Prüfungsinstanz ausgestellt, wenn die vorgeschriebenen Studien und Prüfungsleistungen erbracht und die entsprechenden Nachweise vorgelegt wurden. Bei vorzeitiger Beendigung eines Weiterbildungsangebotes sowie bei Nichtbestehen einer oder mehrerer Prüfungen/Leistungsnachweise kann auf Antrag bei der Wissenschaftlichen Weiterbildung eine gesonderte Bescheinigung über die erbrachten Teilleistungen ausgestellt werden.

Absage von Weiterbildungsangeboten
Ein Weiterbildungsangebot wird nicht durchgeführt, wenn die festgesetzte minimale Teilnehmendenzahl zum Beginn des Angebots nicht erreicht ist. Hierüber werden die Teilnehmenden spätestens zehn Tage vor Beginn der Veranstaltung informiert. In Ausnahmefällen kann eine sehr kurzfristige Absage durch die Wissenschaftliche Weiterbildung nötig werden. Dies gilt z.B. dann, wenn Dozent*innen unvorhergesehen ausfallen und in der verbleibenden Zeit keine Ersatzperson gefunden werden kann oder in Fällen eines behördlichen Verbots zur Durchführung von Veranstaltungen oder in Fällen höherer Gewalt. Fällt das Angebot aus, werden für diese Veranstaltung bereits gezahlte Entgelte erstattet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Darüber hinausgehende Ansprüche der Teilnehmenden sind ausgeschlossen.

Geringfügige Änderungen der Rahmenbedingungen von Weiterbildungsangeboten
Geringfügige zeitliche, örtliche, organisatorische oder personelle Änderungen der Weiterbildungsangebote sind vorbehalten (z.B. bei Krankheit von Dozent*innen). Änderungen dieser Art berechtigen die Teilnehmenden weder zum Rücktritt noch zur Minderung des Teilnahmeentgeltes. Sofern geringfügige zeitliche, örtliche, organisatorische oder personelle Änderungen des Weiterbildungsangebots unabdingbar sind, wird die Wissenschaftliche Weiterbildung ggf. eine Verschiebung der Veranstaltung in Rücksprache mit den Teilnehmenden veranlassen oder sich um Referent*innenersatz bemühen. Weitergehende Ansprüche an die Wissenschaftliche Weiterbildung sind ausgeschlossen.


Haftungsausschluss
Ein Versicherungsschutz für die Teilnehmenden eines Weiterbildungsangebots besteht nicht. Die Wissenschaftliche Weiterbildung übernimmt keine Haftung für Personen, Sach und Vermögensschäden, die im Zeitraum der jeweiligen Weiterbildung entstehen.

Datenschutz
Die Wissenschaftliche Weiterbildung speichert zur Erfüllung ihrer Aufgaben personenbezogene Daten, die sie im Anmeldeverfahren und zur Durchführung wissenschaftlicher Weiterbildungsangebote benötigt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Daten werden vertraulich behandelt. Sie können, falls es zur Durchführung des Weiterbildungsangebots nötig ist, an die Kooperationspartner*innen des jeweiligen Programmes weitergegeben werden.

Datenschutzerklärung der Abteilung Wissenschaftliche Weiterbildung

Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Stand: 04.07.2023