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Weiterbildungsprogramm MediationRechtsgrundlage

Grundlage des Weiterbildungsprogramms Mediation ist das Mediationsgesetz vom 21.07.2012 und die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) vom 21.08.2016.

Am 18.07.2023 wurde eine novellierte Ausbildungsverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie tritt am 01. März 2024 in Kraft. Die Voraussetzungen zum Erwerb der Bezeichnung Zertifizierte*r Mediator*in wurden wesentlich angehoben und damit die Ausbildungszeit bis zur Zertifizierung deutlich verlängert.

Die novelierte Ausbildungsverordnung enthält eine Übergangsbestimmung. Die Ausbildung zur/zum Zertifizierten Mediator*in kann noch nach der Verordnung vom 21.08.2016 erfolgen, wenn sie bis zum 29.02.2024 begonnen wurde und inklusive Fortbildung spätestens bis zum 29.02.2028 abgeschlossen ist.