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Weiterbildungsprogramm MediationAusbildungsschritte

120H-Lehrgang Mediation

Ziel des Ausbildungslehrgangs ist es, Mediation als berufspraktische Zusatzqualifikation zu erlernen. Sie dient dem Erwerb praktischer Handlungskompetenzen und gibt Anwender*innen klare Strukturen an die Hand.

Der Lehrgang umfasst acht Module mit 120 Zeitstunden. Die Inhalte entsprechen dem Mediationsgesetz vom 21.07.2012 und der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung ZMediatAusbV vom 21.08.2016.

Modul 1, das einführende Grundlagenseminar, dient dem Kennenlernen und der Erprobung von Grundkenntnissen und Grundfertigkeiten der Mediation. Die Teilnehmenden erhalten einen ersten Überblick über Indikation, Struktur und Ablauf der Mediation. Mit methoden- und praxisorientierten Informationen, Übungen und Selbsterfahrung werden grundlegende Techniken und Haltungen von Mediator*innen vermittelt und geübt.

Die anschließenden Module 2-8 vermitteln in einem intensiven Training Methoden und Strategien der Mediation. Es werden konstruktive Kommunikationsstile und Verhandlungstheorien dargestellt sowie Techniken und Haltungen in der Mediation vertiefend behandelt. Um das Vorgehen in der Mediation zu optimieren sind z. B. Kenntnisse über die Grundstrukturen von Konflikten oder über emotionale und strukturelle psychologische Barrieren eine wichtige Voraussetzung. Wie das Recht in der Mediation anerkannt und zugleich relativiert wird, ist ebenfalls Thema. Schließlich werden Ziele und Techniken eines Abschlussvertrages vermittelt.

Nach Abschluss der 120 Stunden erhalten die Teilnehmenden eine Bescheinigung der Universität Heidelberg und des Heidelberger Instituts für Mediation über den Besuch des Lehrgangs.

Jetzt sind die Teilnehmenden in der Lage, eigene Mediationen durchzuführen. Wer bereits vor Abschluss des Lehrgangs praktisch als Mediator*in arbeiten möchte, sollte dies in Co-Mediation mit ausgebildeten Mediator*innen angehen, um der besonders sensiblen Situation der Mediant*innen Rechnung zu tragen.  

Mit dem abgeschlossenen Mediationslehrgang und praktischer Erfahrung erfüllen die Teilnehmenden nun die Voraussetzungen, um sich Mediatorin bzw. Mediator zu nennen.

Zertifizierte Mediatorin/Zertifizierter Mediator

Wer die Bezeichnung Zertifizierte Mediatorin/Zertifizierter Mediator anstrebt, muss gemäß der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) vom 21.08.2016 an den 120H-Lehrgang weitere Ausbildungsabschnitte anschließen.

Erstmalige Zertifizierung

Während des 120H-Lehrgangs oder spätestens innerhalb eines Jahres nach dessen Abschluss ist eine Mediation als Mediator*in oder als Co-Mediator*in durchzuführen und mit einer Einzelsupervision bei der Studienleitung abzuschließen. Über die Supervision wird eine Bescheinigung ausgestellt.

Auf dieser Grundlage stellen die Universität Heidelberg und das Heidelberger Institut für Mediation eine gemeinsame Bescheinigung über die erfolgreich absolvierte Ausbildung zur/zum Zertifizierten Mediator*in gemäß § 2 der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung aus. Die Bezeichnung Zertifizierte Mediatorin/Zertifizierter Mediator darf ab diesem Zeitpunkt geführt werden.

Dauerhafte Zertifizierung

Um die Bezeichnung Zertifizierte Mediatorin/Zertifizierter Mediator dauerhaft führen zu können, sind ergänzende Fortbildungen zu absolvieren:

  • einmalige Fortbildung (§4 ZMediatAusbV): Innerhalb von zwei auf den Ausbildungsabschluss folgenden Jahren müssen vier Mediationen als Mediator*in oder Co-Mediator*in durchgeführt werden. Im Anschluss daran ist an mindestens einer Einzelsupervision je Mediation teilzunehmen. Die Supervisor*innen stellen darüber jeweils eine Bescheinigung aus.
  • regelmäßige Fortbildung (§3 ZMediatAusbV): Nach Abschluss der Ausbildung müssen im Vier-Jahres-Turnus Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindestens 40 Zeitstunden besucht werden. Die Vierjahresfrist beginnt erstmalig nach Abschluss der Zertifizierte-Mediator*innen-Ausbildung.

Fortbildungsseminare und Supervisionen

Fortbildungen vertiefen bzw. aktualisieren Themen des Ausbildungslehrgangs oder vermitteln Kenntnisse und Fähigkeiten in besonderen Bereichen der Mediation.

Mediator*innen sind gemäß Mediationsgesetz zu regelmäßigen Fortbildungen verpflichtet. Für zertifizierte Mediator*innen ist die regelmäßige Teilnahme notwendig, um die Bezeichnung weiterführen zu können.

Zu Fortbildungsseminaren und Supervisionen sind selbstverständlich auch Personen herzlich willkommen, die eine Mediationsausbildung absolviert haben, jedoch nicht die Bezeichnung Zertifizierte Mediatorin/Zertifizierter Mediator führen.

Interessierte, die bereits in einem anderen Zusammenhang Kenntnisse der Mediation erworben haben, sind in unserem Weiterbildungsprogramm ebenfalls grundsätzlich herzlich willkommen. Vor Buchung einzelner Seminare ist eine Rücksprache mit der Studienleitung und die Zulassung zur Teilnahme am Weiterbildungsprogramm Voraussetzung.

Ausgewählte Seminare sind so konzipiert, dass sie auch für Angehörige spezifischer Berufsgruppen ohne Mediationserfahrung geeignet sind. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das Heidelberger Institut für Mediation oder an die Abteilung Wissenschaftliche Weiterbildung.

Zusatzqualifizierung zur Anerkennung bei den Mediationsdachverbänden

Über die Ausbildung zu zertifizierten Mediator*nnen hinaus bieten wir eine Zusatzqualifizierung im Umfang von 80 Stunden an. Sie ermöglicht die Lizenzierung bei den Mediationsdachverbänden BAFM (Bundesarbeitsgemeinschaft Familienmediation) und BM (Bundesverband Mediation). Beide Verbände erkennen sich mit weiteren Mediationsverbänden wie BMWA (Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt) und SDM-FSM (Schweizerischer Dachverband Mediation SDM - Fédération Suisse des Associations de Médiation FSM) wechselseitig an.

Die Zusatzqualifizierung baut auf dem 120H-Lehrgang nach dem Mediationsgesetz auf. Bestandteile sind Fortbildungsseminare zu speziellen Anwendungsgebieten der Mediation sowie die qualifizierte Dokumentation von eigenen Fällen (mindestens 30 Stunden Mediationstätigkeit). Hinzu kommen geleitete Gruppensupervisionen, um die Teilnehmer*innen bei den ersten Schritten in die eigene Mediationspraxis zu unterstützen. Sie sollen dabei helfen, in der Mediation eine größere Handlungssicherheit zu entwickeln, bei schwierigen Fällen neue Anregungen zu geben und die Mediation spezifisch auf die jeweiligen Anwendungsbedingungen auszurichten. Im Einzelfall sind die Anforderungen mit der Studienleiterin Lis Ripke (anerkannte Ausbildungsleiterin BAFM, lizenzierte Ausbilderin BM®) abzusprechen. In einem Abschlussgespräch werden die in der Ausbildung erworbenen Fähigkeiten und Grundhaltungen der Mediator*innen reflektiert, demonstriert und geprüft.

Die Zusatzqualifizierung sollte innerhalb mindestens eines Jahres, maximal innerhalb von vier Jahren absolviert werden. Der erfolgreiche Abschluss wird durch eine gemeinsame Bescheinigung der Universität Heidelberg und des Heidelberger Instituts für Mediation bestätigt

Sofern die Mediator*innen anschließend ein Anerkennungsverfahren bei einem Mediations-Dachverband einleiten, besteht die Möglichkeit, den Titel Mediator*in mit dem Zusatz eines Verbandes (Mediator*in BAFM oder Mediator*in BM®) zu führen.