CAS Gender & Queer Studies FAQ

Häufige Fragen zum Zertifikat
Wie kann ich mich für das CAS Gender & Queer Studies bewerben?
Bewerbungen erfolgen jährlich zum Wintersemester und werden über einen Call ausgeschrieben. Zur Bewerbung füllen Sie ein Formular online aus, über das Sie unter anderem ein Motivationsschreiben (max. 4000 Zeichen) einreichen müssen. Den Text des Motivationsschreiben können Sie vorbereiten, alle anderen abgefragten Daten (persönliche Daten/Bildungsgrad/Fächer) bedürfen keiner Vorbereitung.
Muss ich für das Zertifikat als Student*in eingeschrieben sein?
Sie müssen eingeschrieben sein, um an den Lehrveranstaltungen teilnehmen und Credits in den ersten beiden Modulen erwerben zu können. Die Abschlussarbeit können Sie jedoch auch nach Beendigung Ihres Studiums einreichen. Wenn Sie sich noch im Immatrikulationsprozess befinden, können Sie sich ebenfalls für das Zertifikat anmelden und müssen dann die erfolgreiche Immatrikulation vor Beginn des Semesters nachreichen. Andernfalls wird Ihr Platz neu vergeben.
Besteht eine Anwesenheitspflicht in den Lehrveranstaltungen?
Das hängt vom jeweiligen Kurs/Seminar ab.
Werden die Kurse online/hybrid angeboten?
Die Ringvorlesung, das begleitende Tutorium und das Seminar „Gendersensible Sprache & Sprechen“ im Einführungsmodul sowie das Seminar „Einführung in berufspraktische Felder für Gender und Queer Studies“ im Vertiefungsmodul finden in Präsenz statt. Ob andere Lehrveranstaltungen im Vertiefungsmodul hybrid/online angeboten werden, obliegt der Entscheidung der Dozierenden.
Seit wann gibt es das Zertifikat?
Das Zertifikat wird erstmals im Wintersemester 2025/26 angeboten.
Gibt es Noten oder nur bestanden/nicht bestanden?
Das Zertifikat als Ganzes wird nicht benotet, die einzelnen Module/Komponenten müssen lediglich bestanden werden. Für die Kurse im individuellen Profilbereich hängt es von der Vereinbarung mit den jeweiligen Dozierenden ab, ob der Kursnachweis („Schein“) benotet wird oder nicht.
Kann ich mir Seminare doppelt anrechnen lassen, wenn ich schon in meinem Studium ein Seminar zum Schwerpunkt Gender & Queer Studies mit Schein absolviert habe?
Ja, Sie können sich in Abstimmung mit der Ansprechperson für Studieninhalte Lehrveranstaltungen doppelt anrechnen lassen, sofern Sie Lehrveranstaltungen aus verschiedenen Disziplinen besucht haben.
Kann ich mir ein Praktikum doppelt anrechnen lassen?
Ja, das können Sie in Abstimmung mit der Ansprechperson für Studieninhalte machen. Das Praktikum muss vom Schwerpunkt her in den Bereich Gender & Queer Studies passen und für mindestens 300 Stunden bescheinigt sein.
Kann ich mir berufspraktische Erfahrung oder ehrenamtliche Arbeit als Praktikum anrechnen lassen?
Ja, das können Sie in Abstimmung mit der Ansprechperson für Studieninhalte machen. Sie brauchen dafür eine Bescheinigung.
Wie läuft das Bewerbungsverfahren?
Für die Bewerbung steht ein Formular zur Verfügung.
Bewerbungen erfolgen jährlich zum Wintersemester. Über das Formular reichen Sie ein Motivationsschreiben (max. 4000 Zeichen) ein. Den Text des Motivationsschreiben können Sie vorbereiten, alle anderen abgefragten Daten bedürfen keiner Vorbereitung.