Mediation Ausbildung
„Zertifizierte Mediatorin“ / „Zertifizierter Mediator“
Mit dem Mediationsgesetz vom 21.07.2012 und der Rechtsverordnung vom 21.08.2016 wurden die Aus- und Fortbildung von Mediator*innen neu geregelt: Seit September 2017 können ausgebildete Mediator*innen die gesetzlich geschützte Bezeichnung „Zertifizierte Mediatorin"/„Zertifizierter Mediator“ führen.
Unser Angebot entspricht den gesetzlichen Anforderungen des Mediationsgesetzes (MediationsG § 5) und der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediator*innen (ZMediatAusbV §§ 2-4)
Die Ausbildung gliedert sich in zwei Teile:
120H-Ausbildungslehrgang
Der Ausbildungslehrgang besteht aus acht Modulen und umfasst 120 Zeitstunden. Er beginnt mit Modul 1, dem einführenden Grundlagenseminar. Es dient dem Kennenlernen und der Erprobung von Grundkenntnissen und Grundfertigkeiten der Mediation. Die Teilnehmenden erhalten einen ersten Überblick über Indikation, Struktur und Ablauf der Mediation. Mit methoden- und praxisorientierten Informationen, Übungen und Selbsterfahrung werden grundlegende Techniken und Haltungen von Mediator*innen vermittelt und geübt.
Die anschließenden Module 2-8 vermitteln in einem intensiven Training Methoden und Strategien der Mediation. Es werden konstruktive Kommunikationsstile und Verhandlungstheorien dargestellt sowie Techniken und Haltungen in der Mediation vertiefend behandelt. Um das Vorgehen in der Mediation zu optimieren sind z.B. Kenntnisse über die Grundstrukturen von Konflikten oder über emotionale und strukturelle psychologische Barrieren eine wichtige Voraussetzung. Wie das Recht in der Mediation anerkannt und zugleich relativiert wird, ist ebenfalls Thema. Schließlich werden Ziele und Techniken eines Abschlussvertrages vermittelt.
Nach erfolgreichem Abschluss aller acht Module erhalten die Teilnehmer*innen eine Bescheinigung der Universität Heidelberg und des Heidelberger Instituts für Mediation über den 120H-Ausbildungslehrgang.
durchgeführte Mediation & Einzelsupervision
Während des Lehrgangs oder spätestens innerhalb eines Jahres nach dessen Abschluss muss eine Mediation als Mediator*in oder Co-Mediator*in durchgeführt und mit einer Einzelsupervision bei der Studienleitung abgeschlossen werden.
Über die Supervision stellen die Supervisor*innen eine Bescheinigung aus.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildungsabschnitte 1 und 2 stellen die Universität Heidelberg und das Heidelberger Institut für Mediation eine gemeinsame Bescheinigung über die erfolgreich absolvierte Ausbildung zu Zertifizierten Mediator*innen gemäß § 2 der Zertifizierte-Mediator*innen-Ausbildungsverordnung aus. Die Bezeichnung Zertifizierte Mediatorin/Zertifizierter Mediator darf ab diesem Zeitpunkt geführt werden.